UKW Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI)

Funk - UKW Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI)

Für alle die auf dem Binnengewässern Schiffsfunkanlage bedienen möchten ,ist das "UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk" (UBI) eine notwendige Voraussetzung.

Allgemeine Informationen

Das UBI ist für alle Schiffe erforderlich, auf denen Binnenfunkgeräte eingebaut sind und wird von den Ländern mit der "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk" anerkannt (z.B. Belgien, Niederlande, Österreich, Schweiz). Das Sprechfunkzeugnis ist nicht speziell für die Sportschifffahrt, sondern ist auch für die Berufsschifffahrt gültig. Wenn sich ein Binnenfunkgerät an Bord eines Schiffes befindet, sind Sie Betreiber einer Funkstelle. Deshalb muss eine Person an Bord im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein.

Die theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden:

  • wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
  • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
  • Funkstellen
  • Frequenzen und ihre Nutzung
  • Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
  • Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage

Die praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache)
  • Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
    (UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)
  • Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)

In allen Aufgabenbereichen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden.